Der Weg zur rechtssicheren Nutzung von Fotos
„Wo kein Kläger, da kein Richter„. Mit diesem lapidaren Ausspruch beendete ein Dozent einst sein Seminar zum Thema Bildrecht. Dieser Spruch sollte wohl beruhigend wirken. Denn zuvor hatte er, Anwalt von Haus aus, uns vor unzähligen Gefahren im Zusammenhang mit einer Bildveröffentlichung gewarnt. Ich verließ das Seminar zutiefst verunsichert. Nach seinen höchst komplizierten Ausführungen war ich mir gar nicht mehr sicher, ob ich überhaupt noch ein Bild risikolos einkaufen und veröffentlichen durfte. Oder würde ich bei einem Fotoeinkauf in Zukunft schon mit einem Bein im Gefängnis stehen?
Bildrechte-Fragen sind bereits seit den Anfängen der Fotografie immer ein Thema gewesen. Mit der Digitalisierung und der Explosion des Foto-Angebots ist daraus jedoch ein Rechte-Dschungel geworden, durch den ein Laie kaum noch ohne Hilfe eines Anwalts hindurch finden kann.
Seid Ihr auch oft unsicher, was Bildrechte-Fragen angeht?
Zahlreiche Bildrechte sind zu beachten
Urheber- und Persönlichkeitsrecht, Model Release, Panoramafreiheit und seit neustem noch die Datenschutzverordnung und das vom Kabinett jüngst beschlossene neue Urheberrechtsgesetz lassen die Köpfe der Bildeinkäufer rauchen. Und oft schwebt über deren Köpfen noch ein riesiges Fragezeichen: Darf ich ein Bild nutzen oder nicht?
Als „Bildbeschaffer“ hat auch mich die Rechteproblematik rund ums Thema Bild stets begleitet. Es hat lange gedauert, bis ich die Grundregeln dieses höchst komplizierten Geflechts verinnerlicht hatte. Im Job blieb mir immer wenig Zeit, um mich damit auseinanderzusetzen. Meistens wurde ich erst dann damit konfrontiert, wenn einmal eine Abmahnung ins Haus flatterte. Das erste Mal passierte das während meiner Zeit in einer Yellow Press-Redaktion. Da ging es dann meist um die Verletzung des Persönlichkeitsrechts bei Stars und Sternchen. Mit dem Aufkommen des Internets und insbesondere der preiswerten Stock-Agenturen und der Gratis-Bildportale kamen dann öfter mal Abmahnungen seitens der Amateurfotografen.
Obwohl ich bereits viele Bildrecht-Fortbildungen absolviert habe, fand ich die Materie immer schlecht greifbar. Oft dachte ich verzweifelt, dass die komplizierte Rechtslage ohne ein Jura-Studium kaum zu verstehen sei. Aber selbst die Medienanwälte, denen ich begegnet bin, konnten einen Fall oft nicht eindeutig beurteilen. Es gibt einfach viele unklare und schwammige Fälle, die man „so oder so“ interpretieren kann.
Grundlagen des Bildrechts einfach erklärt
Ein Grund, warum ich diesen Blog gestartet habe, war der Wunsch, die Rechte-Thematik für den Bildnutzer einfach und verständlich aufzubereiten. Vor allem für diejenigen von Euch, die vielleicht nur ein paarmal im Jahr Fotos zum Beispiel für ihre Website benötigten. Oder auch für den Mitarbeiter, der in seinem Unternehmen als einen Bestandteil seines Jobs Bilder recherchieren und lizenzieren muss. Denn der hat in der Regel keine Zeit, komplizierte Artikel über Bildrecht zu lesen und zu interpretieren oder sich ausführlicher mit der Thematik zu beschäftigen.
Es gibt zwar einige gute Bücher und auch informative Websites zum Thema „Bildrecht“. Aber leider sind viele Informationen viel zu schwer verständlich und zu weitschweifig. Auch wenn es sich zugegebenermaßen um ein schwieriges Thema handelt, das nicht immer einfach zu erklären ist.
Neue Serie: Bildrecht für Anfänger
Auch wenn die Rechte, die mit einer Bildnutzung einhergehen, schwer zu verstehen sind, wichtig sind sie auf jeden Fall. Und ich möchte auf meinem Blog immer mal wieder die grundlegenden Fakten zum Thema zusammentragen und aus meiner Sicht erklären. Was sind die wichtigsten Bildrechte? Wann darf man ein Foto problemlos nutzen, wann nicht? Dabei möchte ich gar nicht in die Juristen-Sprache verfallen, denn die versteht kaum jemand von uns oder?
Wenn Ihr in die Tiefe gehen möchtet, bietet sich als Weiterführung ein Rechts-Seminar bei einem Medienanwalt an oder die entsprechende Fachlektüre. Hier kann ich Euch lediglich Grundlagen mit an die Hand geben, die Euch für den Bild-Alltag und für den rechtssicheren Umgang mit Fotos fit machen sollen.
Dies ist der Auftakt zu meiner Serie „Bildrecht für Anfänger„. In meinem nächsten Artikel über Bildrecht geht es um das Recht am eigenen Bild.
Header Foto: Fik Mik/iStock
Ich weise grundsätzlich darauf hin, dass meine Erläuterungen zu Rechtsfragen ohne Gewähr sind. Ich bin keine Anwältin und gebe lediglich in meinen Worten wieder, was ich selber in meiner beruflichen Laufbahn erlebt oder in Büchern und Fachartikeln gelesen habe. Meine Artikel sind kein Ersatz für eine Rechtsberatung.