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  • Beitrags-Kategorie:Bildrecht

Das Wichtigste zum Bildnachweis

@ Header-Foto: Warchi/iStock

Bildnachweis, Photo Credit, Copyright oder Bildquelle – all das sind unterschiedliche Begriffe, die auf den Urheber eines Bildes hinweisen. Es ist sehr wichtig, dass die korrekte Urheberbezeichnung am Foto angebracht wird.

Wenn Ihr ein Foto veröffentlicht, ist der Bildnachweis keine Kür, sondern Pflicht. Bei Nichtbeachtung drohen saftige Strafzahlungen. Denn ein Bild, das Ihr für wenige Euro eingekauft habt, kann Euch oder Eure Firma am Ende hunderte von Euro kosten. Warum ist das so und wie könnt Ihr das vermeiden?

Geregelt ist die Urhebernennung in §13 des Urheberrechtsgesetzes. Darin steht, dass der Urheber, in unserem Fall also der Fotograf, ein Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft an seinem Werk hat. Und nur er kann bestimmen, ob eine Urheberbezeichnung nötig ist und wie sie aussehen soll.

Bildnachweis oder Copyright?

Häufig entdeckt man unter Fotos den Begriff „Copyright“ oder das entsprechende Symbol ©. Rechtlich gesehen ist das nicht ganz korrekt, da wir in Deutschland vom Urheberrecht sprechen. Es ist aber natürlich nicht verboten, den Begriff „Copyright“ zu verwenden und wird auch sehr häufig gemacht. Es gibt zahlreiche Varianten, wie der Bildnachweis aussehen kann. Eine kleine Auswahl zeige ich Euch hier:

  • Foto: Name des Fotografen/Name der Bildagentur
  • Name des Fotografen/Name der Bildagentur
  • Bildnachweis: Name des Fotografen/Name der Bildagentur
  • Copyright: Name des Fotografen/Bildagentur
  • © Name des Fotografen/Bildagentur

Strafzahlungen drohen

Oft werde ich gefragt, ob ein Bildnachweis denn wirklich nötig sei. Ja, grundsätzlich muss ein Bildnachweis genannt werden, außer, mit dem Urheber des Fotos wurden anderslautende Absprachen getroffen. Wenn dies missachtet wird, droht eine Strafzahlung bis zu 100% Aufschlag auf die Lizenzkosten. Die Anwaltskosten nicht zu vergessen!

„Wenn ich das Bild bei einer Agentur gekauft habe, kann ich mir doch den Bildnachweis sparen. Dann gehört das Bild doch mir oder?“ Die Antwort auf diese Frage lautet „Nein“, denn die Urheberschaft bleibt immer beim Fotografen. Somit ist auch die Nennung seines Namens am Foto nötig.

Bildnachweis
Der Fotograf hat ein Recht auf Namensnennung
@ Poike/iStock

Wer glaubt, dass es praktisch unmöglich sei, ein Foto ohne Bildnachweis im Netz aufzuspüren, liegt falsch. Heutzutage ist es sehr einfach, Bilder im Internet zurück zu verfolgen. Und das wird von Fotografen, Bildagenturen und auf die Thematik spezialisierten Anwaltskanzleien auch gerne gemacht.

Wo steht der Bildnachweis?

Wo muss der Bildnachweis denn nun angebracht werden? Es ist ja häufig so, dass wir ein schönes Layout gestaltet haben, das durch eine lange Fotonachweis gestört wird.

Grundsätzlich gilt: Der Bildnachweis muss möglichst nah am Foto angebracht werden, also zum Beispiel im oder unter/neben dem Bild. Es muss klar ersichtlich sein, zu welcher Abbildung er gehört. Ihr könnt in Ausnahmefällen aber auch alle Bildnachweise auf einer Extra-Seite oder im Impressum unterbringen, wenn die Zuordnung eindeutig ist.

Was genau im Bildnachweis genannt werden muss, ist unterschiedlich und hängt von der jeweiligen Vereinbarung ab. Häufig wird zuerst der Fotograf und die Quelle, zum Beispiel die Bildagentur, genannt. Darüber hinaus kann aber auch ein Ort, eine Model-Agentur oder ein Museum im Bildnachweis auftauchen.

Ausnahmen für Werbefotos?

Sehr oft wird mir die Frage gestellt, ob man den Bildnachweis bei Werbefotos weglassen kann. Hier gilt ebenfalls: Nur, wenn der Fotograf dies erlaubt hat. Seid Ihr Euch nicht sicher, ob dies der Fall ist, bringt den Nachweis lieber an unauffälliger Stelle an, um nachträglichen Stress zu vermeiden. Auch wenn ihr den Urheber nicht kennt, solltet ihr nicht nach dem Motto vorgehen, „es wird schon keiner bemerken“, sondern das Bild im Zweifelsfall lieber weglassen oder eine Alternative suchen.

Kann eigentlich das Wasserzeichen zum Beispiel einer Bildagentur, bereits als Bildnachweis dienen? Nein, im Gegenteil! Das Wasserzeichen ist eher ein Beleg dafür, dass das Foto nicht käuflich erworben, sondern widerrechtlich genutzt, also geklaut, wurde. Denn ein Wasserzeichen ist in der Regel ein Mittel, um ein Bild urheberrechtlich zu schützen. Wenn ihr ein Foto bei der Agentur kauft, wird das Wasserzeichen nach dem Kauf entfernt und Ihr könnt es bedenkenlos nutzen.

Lady Gagas peinlicher Fehlgriff

Das hört sich alles kompliziert an? Wenn Ihr Euch einmal gründlich mit der Thematik beschäftigt, ist sie schon nicht mehr so schwierig. Und selbst Lady Gaga hat so ihre Probleme mit dem Thema „Urheberrechtsnennung“. Vor einiger Zeit beschwerte sie sich über eine Urheberrechtsverletzung wegen eines ihrer Songs. Ihren Tweet schmückte sie mit Fotos der Bildagentur Shutterstock, die gut sichtbar noch die Wasserzeichen enthielten. Daraufhin konterte die Agentur schlagfertig: „Wir finden auch, dass Künstler für ihre Arbeit bezahlt werden sollten. Hier ist ein Link zu den Arbeiten des Fotografen, wo sich diese Qualitätsbilder lizenzieren lassen.“

Checkliste: Das Wichtigste zum Bildnachweis

  • Der Urheber hat das Recht auf Nennung seines Namens
  • Der Urheber bestimmt, ob und in welcher Form der Nachweis genannt wird
  • Falsche oder fehlende Bildnachweise führen zu teuren Abmahnungen
  • Bildnachweise müssen möglichst nah am Bild angebracht werden
  • Das Wasserzeichen ist kein Bildnachweis

Wenn Ihr mehr über das Thema Bildnachweise wissen wollt, verfolgt meinen Blog bildwissen-kompakt.de

Ich weise grundsätzlich darauf hin, dass meine Erläuterungen zu Rechtsfragen ohne Gewähr sind. Ich bin keine Anwältin und gebe lediglich in meinen Worten wieder, was ich selber in meiner beruflichen Laufbahn erlebt oder in Büchern und Fachartikeln gelesen habe. Meine Artikel sind kein Ersatz für eine Rechtsberatung.